Notarielle Tätigkeit
Notarielle Niederschriften und einige weitere urkundliche Produkte der Notare sind öffentliche Urkunden, die bei der Einhaltung aller formellen und inhaltlichen Erfordernisse durch die Rechtsvorschriften mit öffentlichem Glauben versehen sind. Wenn nichts gegenteiliges nachgewiesen wird, wird aus der Wahrhaftigkeit dessen ausgegangen, was in solchen Urkunden bescheinigt oder bestätigt wird.
Den Inhalt der Tätigkeit eines Notars bilden Handlungen in folgenden Bereichen:
- Liegenschaftsübertragungen
- Notarielle Aufbewahrungen
- Notarielle Niederschriften mit der Einwilligung zur Vollstreckbarkeit
- Testamente, Enterbungen, Bestellung eines Hinterlassenschaftsverwalters
- Vermögensverträge der Eheleute und Verlobten
- Pfandverträge und Pfandregister
- Beglaubigungen und Beurkundungen
- Handelsgesellschaften
- Genossenschaften und Gemeinschaften der Eigentümer der Wohneinheiten
- Erbschaften
- Produkte der Abfragen in Systemen Czech POINT und ISVS
Der Notar kann auch zusammenhängende Urkunden verfassen, wie z.B. Anträge auf Einverleibung der Rechte, die ins Liegenschaftskataster eingetragen werden, Anträge an das Registergericht usw. Die Entlohnung des Notars für die Verfassung der notariellen Niederschrift wird im Einklang mit der Verordnung über die Entlohnung der Notare mit fest festgelegtem Betrag festgelegt. Bei der Verfassung der zusammenhängenden Urkunden handelt es sich um einen Vertragspreis, der aus dem Anwaltstarif resultiert.