Notar
Der Notar beugt durch seine Tätigkeit rechtlichen Streits vor und wahrt die Prinzipien des Rechts und der Gerechtigkeit. Seine Aufgabe ist eine unparteiische Beurteilung rechtlicher Situationen, Findung gütlicher Lösungen und die Fähigkeit mehr durch Kompromiss als mit einem Gerichtsurteil zu erreichen.
Die meiste Arbeit, die der Notar ausübt, ist nie wirklich sichtbar und so ist es richtig.
In der Tschechischen Republik zählen die Notare zu freien Berufen. Der Notar hat eine juristische Hochschulbildung und ist eine vom Staat bestellte Person, die auf der Grundlage der anvertrauten Befugnisse eine spezifische rechtliche Tätigkeit ausübt. Diese Tätigkeit ist die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, in den gesetzlich abgegrenzten Bereichen rechtlicher Beziehungen und für Entgelt.
Die Stellung des Notars im Vergleich mit anderen rechtlichen Professionen des kontinentalen Rechts definiert die Stellung der rechtlichen Professionen im Gerichtssaal:
- der Richter sitzt am Kopf des Sitzungssaals, stets um eine Stufe höher, also über den Parteien,
- die Anwälte sitzen auf den Bänken gemeinsam mit den Klägern oder Beklagten, deren Interessen sie wahren, also die Anwälte sind mit den Parteien,
- der Notar steht imaginär unter dem Richter, aber er ist weder mit dem Kläger, noch mit dem Beklagten, also befindet sich zwischen den Parteien.
Die vom Notar verfassten Urkunden sind öffentliche Urkunden und im Falle eines Gerichtsverfahrens werden sie ohne weiteres für einen glaubwürdigen Beweis gehalten. Aus dem Grunde der rechtlichen Sicherheit der Parteien ist der Notar verpflichtet die notariellen Niederschriften für die Dauer von 70 oder 100 Jahren, je nach der Art der Urkunde, zu archivieren. Das Archiv wird vom Notar auf eigene Kosten in eigenen Räumlichkeiten errichtet. Nach Ablauf dieser Zeit werden die notariellen Niederschriften zentral archiviert.
Der Notar haftet seinen Klienten für den Schaden, den er durch seine Tätigkeit verursacht hat und für diesen Fall muss er versichert sein.
Der Notar wird in sein Amt vom Justizminister auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses bestellt. Der Justizminister legt auch die Anzahl der Notariate (numerus clausus) für konkrete Gebiete, d.h. Landkreise und Bezirke fest.
Der Notar der Doktor guter Sitten. Der Umfang der notariellen Tätigkeit reicht von Nachlas über die Vermögensverhältnisse in der Familie, Liegenschaftsverträge bis zum Firmenrecht. Obwohl das geschriebene Recht ununterbrochenen Änderungen unterliegt, geht die notarielle Praxis von Jahrhunderten alten Traditionen aus, die im täglichen Kontakt mit den Klienten entstanden sind. Ein erfahrener Notar wird das Eigentum besser schützen, als eine Armee von Detektiven. Der unparteiische Notar löst die Probleme unter Berufung auf menschliche Anständigkeit und die Vorbeugung zukünftiger Streits. Der Notar bringt so gute Sitten und Stabilität in die Eigentumssphäre. Und das ist es Wert.
Das Notariatswesen in der Tschechischen Republik gehört zu den Notariatswesen des kontinentalen (europäischen) Typs. Zu dem Notariatswesen des kontinentalen Typs melden sich Vertreter 76 Länder, die in der weltweiten Internationalen Union des lateinischen Notariatswesen (U.I.N.L.). Ihre Mitglieder sind die Staaten aus allen Kontinenten (mit Ausnahme Australiens), Z.B China, Japan, Russland, alle europäische Länder mit ihren Systemen des bürgerlichen Rechts des kontinentalen Typs, alle Länder von Lateinamerika und auch einige moslemische und viele afrikanische Staaten. Die Internationale Union des lateinischen Notariatswesen wurde im Jahre 1948 gegründet und ihr Sitz ist in Rom. Die Notarkammer der Tschechischen Republik wurde im Jahre 1994 als Mitglied der U.I.N.L. aufgenommen.
Die Entlohnung des Notars für die notarielle Tätigkeit ist durch die rechtliche Vorschrift mit der Verordnung des Justizministeriums festgelegt. Die Grundlage für die Berechnung der Entlohnung ist in der Regel der Tarifwert des Geschäftsgegenstandes, d.h. z.B. die Höhe des Kaufpreises, Höhe des Darlehens oder Kredites, Wert des Geschenkes oder die Höhe des Grund/Stammkapitals der juristischen Person. Dort, wo die Grundlage für die Berechnung der Entlohnung nicht festgelegt werden kann, gibt die Verordnung einen festen Preis an. Auch einige weitere Tätigkeiten des Notars werden mit einem einheitlichen Preis für die durchgeführte notarielle Handlung honoriert, z.B. für die Unterschriftsbeglaubigung 30,-CZK, Verfassung eines Testaments 1.500,- CZK, usw. Prinzipiell gilt, dass die Höhe der Entlohnung mit dem Notar nicht vereinbart werden kann, aber es stets notwendig ist die rechtliche Vorschrift zu respektieren. Das bringt einerseits die Sicherheit für die Klienten, dass sie bei jedem Notar für die gleiche Dienstleistung den gleichen Preis bezahlen und andererseits auch für die Notare, dass es zu keiner ungewünschten Preiskonkurrenz zwischen den Notaren in der Form der sich zu unterbietenden Preise kommt.
Weitere Informationen über das europäische Notariatswesen finden Sie auf diesen Seiten:
- Notarkammer der Tschechischen Republik www.nkcr.cz
- Notarkammer der Slowakischen Republik www.notar.sk
- Notarkammer der Republik Österreich www.notar.at
- Notarkammer der Bundesrepublik Deutschland www.notar.de